§14a EnWG, was genau versteht man unter Netzentgeltreduzierung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen?
von Oliver Reichhart
Pauschale Netzgeldreduzierung - ein Überblick
Steuerung durch den Netzbetreiber
Ab dem 01.01.2024 darf der Netzbetreiber bei drohender Überlastung des Stromnetzes die Leistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW temporär drosseln ("dimmen"). Ein Mindestbezug bleibt aber immer möglich, so dass die Geräte weiter betrieben werden können. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber den Anschluss dieser Geräte nicht mehr wegen Überlastung verzögern oder ablehnen.
Reduzierte Netzentgelte als Ausgleich für die Steuerbarkeit
Als Ausgleich dafür, dass der Netzbetreiber bei Bedarf den Leistungsbezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (steuVE) wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Stromspeicher temporär drosseln darf, erhalten die Betreiber dieser Anlagen reduzierte Netzentgelte. Dafür gibt es drei verschiedene Module:
Modul 1: Pauschale Netzentgeldreduzierung
- Jährliche Pauschale von 80€ brutto plus einen netzbetreiberabhängigen Entlastungsbetrag
- Im Netzgebiet der Westnetz beträgt die Pauschale für 2024 z.B. 169,43€ brutto
- Einfach umzusetzen, da keine separate Messung der steuVE nötig ist
- Attraktiv vor allem für Betreiber von Ladepunkten für E-Autos
Beispiel: Ein Haushalt mit einer Wallbox für sein E-Auto erhält jährlich pauschal 169,43€ Netzentgeltreduzierung von der Westnetz.
Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises
- 60% Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises für den Verbrauch der steuVE
- Erfordert einen separaten Zählpunkt für die steuVE, was mit Installationskosten verbunden ist
- Lohnt sich vor allem für Wärmepumpen mit hohem Stromverbrauch
- Kombinierbar mit der Umlagebefreiung für Wärmestrom (KWK- und Offshore-Umlage nach KWKG und EnFG)
Beispiel: Eine Wärmepumpe verbraucht 5.000 kWh/Jahr. Bei einem Arbeitspreis von 7 ct/kWh werden 60%, also 210€ jährlich auf die Netzentgelte der Wärmepumpe reduziert.
Modul 3: Zeitvariables Netzentgeld (ab 2025)
- Ergänzend zu Modul 1 wählbar, um Anreize zu setzen, den Verbrauch in Zeiten geringer Netzbelastung zu verlagern
- Netzbetreiber legt unterschiedliche Preisstufen (Hochtarif HT, Niedertarif NT, Standardtarif ST) innerhalb eines Tages fest
- Durch sehr niedrige Entgelte in Schwachlastzeiten werden Verbraucher belohnt, wenn sie ihren Verbrauch dorthin verschieben
- Setzt eine fortgeschrittene Digitalisierung der Niederspannungsnetze voraus, daher erst ab April 2025 verpflichtend für Netzbetreiber
Beispiel: Der Netzbetreiber legt für die Nacht von 22-6 Uhr (NT) ein um 60% reduziertes Netzentgelt, tagsüber (ST) das normale Netzentgelt und für die Zeit 16-20 Uhr (HT) ein um 20% erhöhtes Netzentgelt fest. Lädt der Kunde sein E-Auto nachts, spart er 60% Netzentgelte gegenüber dem Laden tagsüber und sogar 80% gegenüber dem Laden zur Spitzenlastzeit am Abend.
Welches Modul sich lohnt, hängt von der Art und Nutzung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung ab. Modul 1 mit optionalem Modul 3 ist eher für E-Auto-Ladepunkte, Modul 2 eher für Wärmepumpen attraktiv. Die Wahl liegt beim Betreiber der Anlage.
Quellen:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/SteuerbareVBE/start.html
https://www.westnetz.de/de/energie-verbrauchen/neuregelung-paragraph-14-a.html